Strahlenschutz am Arbeitsplatz

Obwohl Radiologen beruflich ein viel höheres Risiko für Strahlenexposition haben, als dies etwa bei Psychiatern der Fall ist, ist die Wahrscheinlichkeit, an einer Krebserkrankung zu sterben bei beiden Gruppen gleich hoch. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls eine amerikanische Studie von Amy Berrington de González et. al. im Jahr 2016.

In der Vergangenheit sah das noch ganz anders aus. Radiologen, die vor 1940 ihr medizinisches Studium absolvierten, hatten eine erheblich höheres Risiko, auf Grund der häufigen Strahlenexposition zu erkranken. Typischerweise litten Sie unter verschiedenen Krebserkrankungen, insbesondere an Hautkrebs, Leukämien und Lymphomen, doch auch nicht-krebsbezogene Erkrankungen traten bei ihnen häufiger auf. Die Strahlenschutzstandards wurden seitdem kontinuierlich erhöht und die Strahlenexposition reduziert. Ein besseres Verständnis über die Wirkmechanismen ionisierender Strahlung haben den Umgang mit Strahlung wesentlich sicherer gemacht. Gleichzeitig führte technischer Fortschritt dazu, dass für dieselben Anwendungen weniger Strahlung benötigt wurde. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Wechsel von analogem zu digitalem Röntgen. Letzteres ermöglicht, hochauflösende Röntgenbilder mit einer erheblich geringeren Strahlendosis aufzunehmen. Patienten und Behandler profitieren davon.
Es kann also davon ausgegangen werden, dass der bessere Strahlenschutz zu diesem geringeren Sterberisiko geführt hat. Dennoch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass in der Studie Umweltfaktoren und Lebensstil nur sehr begrenzt in die Auswertung miteinbezogen wurden und diese das Ergebnis verzerrt haben könnten.

Im Röntgenreport des TÜV-Verbands werden regelmäßig Mängelstatistiken veröffentlicht, die bei den festgelegten Prüfungen der Mindestanforderungen an Röntgeneinrichtungen in ganz Deutschland erhoben wurden. Dies beinhaltet nicht nur die technischen Geräte selbst, sondert berücksichtigt alle Faktoren, die beim Röntgenprozess mit einfließen. Mängel im Strahlenschutz beginnen bspw. bei einer nicht ausreichenden Kennzeichnung der zum Röntgen genutzten Räumlichkeiten.  

Der Röntgenreport von 2023 zeigt, bei vielen stationären Aufnahmegeräten in humanmedizinischen Einrichtungen fehlt die inzwischen verbindliche Anzeige des Dosisindikatorwerts bzw. Exposureindex auf der Patientenaufnahme. Der Wert wird noch häufig lediglich in den nicht dargestellten Bildinformationen festgehalten. Dieser Fehler kann über die richtigen Einstellungen angepasst und somit leicht behoben werden.